Arbeitsmarktreport September 2026 der KoBa Harz
Pressemitteilung KoBa Harz 30.09.2026
Erläuterungen zum KoBa-Arbeitsmarktreport September 2026
Wesentliche Aufgabe der Grundsicherung nach dem SGB II ist es, die Eigenverantwortung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und ihrer Familie zu stärken sowie dazu beizutragen, dass sie ihren Lebensunterhalt unabhängig von den Leistungen der Grundsicherung aus eigenen Kräften selbst bestreiten können. Dazu erhalten sie nach § 1 Abs. 2 Satz 2 SGB II die entsprechende Unterstützung.
Durch das Gesetz sollen die Leistungsberechtigten dazu angehalten und befähigt werden ohne öffentliche Hilfe zu leben. Daher steht im SGB II der erwerbsfähige Hilfebedürftige mit seiner Familie als Bedarfsgemeinschaft im Mittelpunkt der Aufgabe – im Gegensatz zum SGB III, der Arbeitsförderung, deren Ziel sich auf den Arbeitslosen als Person fokussiert, in dem es dem Entstehen der Arbeitslosigkeit entgegenwirken, die Dauer der Arbeitslosigkeit verkürzen sowie den Ausgleich von Angebot und Nachfrage auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt unterstützen soll.
Deshalb gehören im SGB II zu den zu betreuenden Bedarfsgemeinschaften auch Menschen, die nicht arbeitslos sind und über ein eigenes, teilweise sogar für sich allein oder einen Teil der Familie ausreichendes Einkommen verfügen. Des Weiteren werden auch Kinder und mit einem großen Anteil vor allem Personen betreut, die auf Grund vieler Vermittlungshemmnisse bereits lange Zeit im Leistungsbezug sind. Gerade bei dieser Personengruppe steht - vor einer möglichen Integration in den Arbeitsmarkt - der Abbau dieser Vermittlungshemmnisse und die Befähigung zur Selbsthilfe im Vordergrund.
Die Strukturdaten im SGB II sind daher immer im Licht dieses besonderen Gesetzesauftrages und der hierfür besonderen strategischen Ausrichtung und Erfordernisse zu betrachten.
Strukturdaten
Bedarfsgemeinschaften: Im Berichtsmonat betreute die KoBa Harz 10.682 Personen in 7.172
Bedarfsgemeinschaften. Das sind 797 Personen (-6,9%) und 419 Bedarfsgemeinschaften (-5,5%)
weniger als im Vorjahresmonat.
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte:
Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) lag im
Berichtsmonat bei 8.766 Personen. Im Vorjahr betrug der Bestand zum gleichen Zeitpunkt 9.368
Personen (-6,4%).
Langzeitleistungsbezieher:
Im Berichtsmonat sind 6.707 Personen der erwerbsfähigen
Leistungsberechtigen sogenannte Langzeitleistungsbezieher. Das bedeutet, sie waren in den letzten 24
Monaten mindestens 21 Monate lang auf Grundsicherungsleistungen angewiesen. Insgesamt entspricht
dies 73,4 Prozent aller Leistungsberechtigten. Im Vorjahresvergleich waren es 7.107 Personen (-5,6%).
Von den Langzeitleistungsbeziehern haben im Berichtsmonat 1.133 Personen ein eigenes Einkommen.
Dies entspricht einem Anteil von insgesamt 16,9 Prozent. Im Vorjahr waren es zum gleichen Zeitpunkt
1.174 Personen (0%).
Arbeitslose SGB II:
Von allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sind aktuell 3.287 Personen
arbeitslos. Damit betreut die KoBa Harz rund 60 Prozent aller arbeitslosen Menschen im Landkreis Harz.
Im Vorjahresmonat waren es 3.439 Personen (-4,4%).
oder
Aufstocker:
Im Berichtsmonat benötigten 1.622 Personen zusätzlich zum Einkommen aus abhängiger Arbeit Selbständigkeit bzw.
zusätzlich
Grundsicherungsleistungen. Im Einzelnen waren es:
zum Arbeitslosengeld I aufstockende
• Abhängig beschäftigte Aufstocker: 1.375 (Vorjahr: 1.444; - 4,8%)
• Selbständig tätige Aufstocker:
• Aufstocker zum Arbeitslosengeld I:
Integration
Seit
112 (Vorjahr:
135 (Vorjahr:
103; + 8,7%)
134; + 0,7%)
Jahresbeginn konnten 1.044 von der KoBa Harz betreute Arbeitssuchende eine
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, Selbständigkeit oder Ausbildung aufnehmen, davon 168 im
Berichtsmonat. Im gleichen Zeitraum begannen 246 Personen eine geringfügige Beschäftigung. Im
Berichtsmonat waren es 14.
Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder und Jugendliche
Seit Anfang des Jahres wurden 6.439 Anträge gestellt. Die Bewilligungsquote liegt bei 98,0%. Der überwiegende Teil entfiel auf die Unterstützung bei der Mittagsversorgung 30,6%. Die Leistungen im Bereich Soziale Teilhabe, z.B. Vereinsmitgliedschaften, Musikschule oder Teilnahme an Ferienfreizeiten lagen bei 5,5%. Die finanzielle Hilfe bei ein- und mehrtägigen Kita- oder Klassenfahrten hatte einen Anteil von 9,7%. Die Unterstützung bei Lernförderung und Schulbedarf lag bei 53,1%, auf die Unterstützung für
Unterricht in künstlerischen Fächern und Aktivitäten der kulturellen Bildung entfielen 1,1%.
Pressekontakt KoBa Harz:
Pressestelle KoBa Harz Tel.: 03943 58 – 3234 | E-Mail: presse@koba-jobcenter-harz.de
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