08.04.2024

Die KoBa Harz informiert: Wegfall Bürgergeldbonus

Mit dem Inkrafttreten des 2. Haushaltsfinanzierungsgesetzes 2024 wird der Bürgergeldbonus abgeschafft. Teilnehmende, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes eine mit dem Bürgergeldbonus förderfähige Maßnahme angetreten haben, erhalten den Bonus bis zum Austritt aus oder dem Abschluss der Maßnahme.

Das Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro für die Teilnahme an einer Weiterbildung, die zu einem Berufsabschluss führt, ist davon nicht betroffen und wird, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, weiterhin ausgezahlt.

 

Pressemitteilung der KoBa Jobcenter Landkreis Harz
Veröffentlicht am: 08.04.2024

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