28.03.2024

Wenn die Beschäftigung endet - arbeitssuchend und arbeitslos melden online oder mit Termin

Inzwischen sind alle Schritte von der Arbeitssuchen-Meldung über die Arbeitslos-Meldung bis zur Beantragung des Arbeitslosengeldes online möglich. Für eine persönliche Vorsprache in der Agentur für benötigen Kundinnen und Kunden einen Termin.

Wenn die Beschäftigung bald endet, sind mehrere Schritte notwendig, damit rechtzeitig Arbeitslosengeld beantragt werden kann. Darauf verweist die Pressestelle der Agentur für Arbeit Sachsen-Anhalt West.

Schritt für Schritt zum Ziel

Schritt 1 - arbeitsuchend melden

Sobald klar ist, dass eine Beschäftigung endet, ist der erste Schritt sich arbeitsuchend zu melden. Das sollte möglichst frühzeitig geschehen - Am besten melden sich Betroffene sofort, spätestens jedoch 3 Monate, bevor die Beschäftigung endet. Wenn die Kündigung kurzfristig ausgesprochen wird, muss die Arbeitsuchend-Meldung innerhalb von 3 Tagen erfolgen. Wenn sich Kundinnen und Kunden zu spät arbeitsuchend melden, können ihnen finanzielle Nachteile entstehen.

So können sich Kundinnen und Kunden arbeitsuchend melden:

  • Online unter www.arbeitsagentur.de (Arbeitslos und Arbeit finden >> Arbeitsuchend/arbeitslos melden).
  • telefonisch unter der Rufnummer 0800 4 55 55 00
  • mit Termin in Halberstadt oder Wernigerode

 

Schritt 2 - arbeitslos melden:

Wichtig ist - eine Arbeitsuchend-Meldung ersetzt nicht die Arbeitslos-Meldung. Die Arbeitslos-Meldung ist eine Voraussetzung für den Anspruch auf Arbeitslosengeld. Betroffene können sich frühestens 3 Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit und spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit arbeitslos melden. Erfolgt die Meldung zu spät, entstehen finanzielle Nachteile.

Arbeitslos melden geht bequem online unter www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-melden/. Um sich online arbeitslos zu melden, müssen Kundinnen und Kunden das Datum ihrer voraussichtlichen Arbeitslosigkeit eingeben und sich online ausweisen. Dazu muss die Online-Funktion des Personalausweises freigeschaltet sein.

Kundinnen und Kunden, die sich nicht online ausweisen können, müssen sich persönlich in ihrer Agentur für Arbeit vor Ort arbeitslos melden. Dafür müssen sie online oder telefonisch einen Termin vereinbaren. Ist kein rechtzeitiger Termin verfügbar, müssen sich Kundinnen und Kunden am ersten Tag der Arbeitslosigkeit während der Öffnungszeiten am Empfang der Agentur für Arbeit in Halberstadt melden (Montag, Dienstag und Mittwoch von 8 bis 12 Uhr, Donnerstag von 13 bis 17 Uhr und Freitag von 8 bis 12 Uhr).

Termine zur Arbeitslosmeldung können über verschiedene Kanäle vereinbart werden:

  • Online unter www.arbeitsagentur.de/vor-ort/sachsen-anhalt-west,
  • telefonisch unter der Rufnummer 0800 4 55 55 00 oder
  • persönlich am Empfang der Arbeitsagentur in Halberstadt zu folgenden Zeiten: Montag, Dienstag und Mittwoch von 8 bis 12 Uhr, Donnerstag von 13 bis 17 Uhr und Freitag von 8 bis 12 Uhr.

Weitere Informationen rund um die Themen "Arbeitsuchend und arbeitslos melden" und "Arbeitslosengeld": https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld

 

Pressemitteilung der Agentur für Arbeit Sachsen-Anhalt West
Veröffentlicht am: 25.03.2024

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