Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung Nr. 2/2016 zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Nutzgeflügel
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Aufgrund §§ 18, 21, und 27 der Geflügelpest - Verordnung werden nachstehende Maßnahmen bekannt gegeben und verfügt:
In der Stadt Quedlinburg/ Ortsteil Bad Suderode ist am 23.11.2016 der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt worden.
Es wird das Gebiet um den Seuchenbestand mit einem Radius von mindestens drei Kilometern als Sperrbezirk festgelegt.
Die vollständige Allgemeinverfügung finden Sie nachstehend.
Aufgrund §§ 18, 21, und 27 der Geflügelpest - Verordnung werden nachstehende Maßnahmen bekannt gegeben und verfügt:
In der Stadt Quedlinburg/ Ortsteil Bad Suderode ist am 23.11.2016 der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt worden.
Es wird das Gebiet um den Seuchenbestand mit einem Radius von mindestens drei Kilometern als Sperrbezirk festgelegt.
Die vollständige Allgemeinverfügung finden Sie nachstehend.
| Symbol | Beschreibung | Größe |
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| Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung Nr. 2/2016 |
0.5 MB |

