Sachsen-Anhalt: Landtag beschließt neues Schulgesetz
Sachsen-Anhalts Landtag hat ein neues Schulgesetz beschlossen
Mit dem neuen Gesetz dürfen Schulen Daten von Schülern mit schlechten Berufsaussichten an die Arbeitsagentur weitergeben, Berufsorientierung ist jetzt auch an Gymnasien Pflicht und Praxislerntage und Produktives Lernen sind gesetzlich festgeschrieben. So sollen Schüler früher praktische Erfahrungen sammeln und besser ins Berufsleben starten.
Außerdem können Schulen, deren Bestand etwa durch zu geringe Schülerzahlen oder zu wenig Lehrer gefährdet ist, leichter mit anderen Schulen zusammenarbeiten, um den Unterricht vor Ort zu sichern.
Die Schwerpunkte
Schulentwicklungsplanung:
Die Novelle ermöglicht es bestandsgefährdeten Schulen, insbesondere im ländlichen Raum, Fusionen und Kooperationen mit anderen Schulen einzugehen, womit eine wohnortnahe Beschulung gestärkt wird. Daneben werden im Gesetz schulformbezogene Mindestjahrgangsstärken im Anfangsjahr einer Schule festgelegt, um ein ausgewogenes und tragfähiges Schulangebot sicherzustellen.
Vermeidung von Schulabbrüchen:
Das neue Schulgesetz verankert das duale Lernen dauerhaft. Programme, wie „Produktives Lernen“ und der „Praxislerntag“, sollen dazu beitragen, dass mehr Jugendliche einen Schulabschluss erreichen und erfolgreich eine Berufsausbildung beginnen können. Zudem dürfen Schulen künftig Daten von Jugendlichen ohne konkrete berufliche Perspektive an die Agenturen für Arbeit weitergeben. Diese können dann individuelle Unterstützungsangebote unterbreiten, damit kein junger Mensch durchs Raster fällt.
Stärkung des Lehrerzimmers:
Erstmals wird im Schulgesetz die neue Personalkategorie der „Pädagogischen Unterrichtshilfen“ festgeschrieben. Diese Fachkräfte übernehmen eigenverantwortlich Aufgaben der individuellen Förderung und stärken die multiprofessionellen Teams an den Schulen. Darüber hinaus schafft das Gesetz die Grundlage für ein Verfahren, das Lehrkräften im Seiteneinstieg nach erfolgreicher Qualifizierung und mehrjähriger Tätigkeit die Anerkennung als Lehrkraft ermöglicht. Damit reagiert die Landesregierung auf den anhaltenden Fachkräftemangel im Schuldienst.
Digitalisierung im Klassenzimmer:
Das Gesetz enthält erstmals eine klare Regelung zur Nutzung digitaler Lehr- und Lernformen. Diese können künftig den Präsenzunterricht ergänzen oder in Ausnahmefällen auch ersetzen. Damit werden die Schulen fit für die Anforderungen des digitalen Zeitalters gemacht.
Gesundheit und Ordnung:
Die Sicherheit in den Schulen wird gestärkt. Schülerinnen und Schüler, die eine konkrete Gefahr für andere oder sich selbst darstellen, können künftig für bis zu drei Monate vom Schulbesuch ausgeschlossen werden. Ein amtsärztliches Gutachten ist dabei Pflicht, ebenso die Information des Jugendamts. Darüber hinaus wurde eine Regelung geschaffen, die es ermöglicht, Schülerinnen und Schülern mit gesundheitlichen Einschränkungen befristet ein reduziertes Unterrichtsangebot zu ermöglichen. Auch hier wird die Schulbehörde eng eingebunden.
Bildungsmonitoring:
Künftig können zentrale Klassenarbeiten auch in weiteren Jahrgängen und Fächern durchgeführt werden. Dadurch werden Lernergebnisse vergleichbarer und gezielte Fördermaßnahmen möglich.
Hintergrund:
Der Entwurf des 18. Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes wurde am 2. Oktober 2024 von der Landesregierung in den Landtag eingebracht. In der 76. Sitzung am 25. Oktober 2024 erfolgte die erste Lesung. In der Sitzung überwies der Landtag den Gesetzentwurf an den federführenden Bildungsausschuss zur weiteren Beratung sowie an die Ausschüsse für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, den Ausschuss für Inneres und Sport und den Ausschuss für Finanzen.
Am 9. Januar 2025 führte der Bildungsausschuss eine ganztägige Anhörung mit ca. 40 Vereinigungen, Institutionen, Verbänden, Gewerkschaften, kommunalen Spitzenverbänden und den drei Oberzentren Dessau-Roßlau, Halle und Magdeburg durch.
veröffentlicht am 11.06.2025
Herausgeber: Land Sachsen-Anhalt
Weitere Informationen: Internetseite des Landes Sachsen-Anhalt